Nachrüstpflicht greift zum Jahresende Bis 31.12.2011 müssen bisher ungedämmte, begehbare oberste Geschossdecken beheizter Räume gedämmt sein. Alternativ ist die Dämmung der Dachschrägen möglich. Mehr dazu im Kapitel "Aktuell". > zum Kapitel "Aktuell"